Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-08-22, Verg 58/21

Verg 58/21Obergericht22.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 58/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-22

Aktenzeichen: Verg 58/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0822.VERG58.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer des Rheinlandes vom 13.12.2021 (VK 34/21) in Bezug auf die Kostenentscheidungen, Ziff. 2-4 des Tenors, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Vergabekammerverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin wird für notwendig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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