Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-08-10, 3 Kart 1203/16

3 Kart 1203/16Obergericht10.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 1203/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-10

Aktenzeichen: 3 Kart 1203/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0810.3KART1203.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Nachdem die Beschwerdeführerinnen und die Bundesnetzagentur übereinstimmend die Erledigung erklärt haben, trägt die Bundesnetzagentur die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Beschwerdeführerinnen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen. Die Beteiligten zu 1 bis 3 tragen ihre Kosten selbst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

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