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5 U 5/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-28, 5 U 5/21
5 U 5/21Obergericht28.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 5 U 5/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0728.5U5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 8.12.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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