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23 U 182/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-25, 23 U 182/21
23 U 182/21Obergericht25.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-25
Aktenzeichen: 23 U 182/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0725.23U182.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden könnte. Er erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis bis zum
25.08.2022
Stellung zu nehmen.
Innerhalb dieser Frist besteht auch Gelegenheit mitzuteilen, ob aus Kostengründen die Berufung zurückgenommen wird. Im Falle einer Rücknahme ermäßigt sich die allgemeine Verfahrensgebühr von 4,0 auf 2,0.
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