Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-07, 5 U 94/21

5 U 94/21Obergericht07.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 94/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 5 U 94/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0707.5U94.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.06.2021, Az. 11 O 300/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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