Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-09, 15 U 67/17

15 U 67/17Obergericht09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 67/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 15 U 67/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0609.15U67.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.07.2017 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.500.000,00 EUR festgesetzt.

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