Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-02, 3 WF 2/22

3 WF 2/22Obergericht02.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 WF 2/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 3 WF 2/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0602.3WF2.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwaltskanzlei A. (vormalige Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin) vom 28.12.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Moers vom 23.12.2021 (Az.: 487 F 137/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Verfahrenswert für das gerichtliche Verfahren wird festgesetzt auf

7.480,50 €.

Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei A. wird im Hinblick auf die Terminsgebühr mit

1.496,10 €

festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde der der Rechtsanwaltskanzlei A. als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.