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22 U 131/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-05-13, 22 U 131/21
22 U 131/21Obergericht13.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-13
Aktenzeichen: 22 U 131/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0513.22U131.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.05.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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