projekte
3 Wx 3/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-05-12, 3 Wx 3/22
3 Wx 3/22Obergericht12.05.2022
§§ 5a Abs. 5 1. Halbsatz, 7 Abs. 2 Satz 2, § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG 1. Bei der Kapitalerhöhung der UG auf das Mindeststammkapital der regulären GmbH von 25.000 € oder mehr müssen in analoger Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auf das Stammkapital insgesamt wenigstens 12.500 € eingezahlt sein. 2. Eine Begünstigung der UG beim Übergang zur regulären GmbH gegenüber der Neugründung einer regulären GmbH hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals findet nicht statt. Die Versicherung gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG muss sich daher darauf beziehen, dass die Einlagen auf das neue Stammkapital bewirkt sind, dass sie im Zeitpunkt der Anmeldung wertmäßig noch vorhanden sind (Vorbehalt wertmäßiger Deckung) und dass sie in der Folge nicht an den Einleger zurückgezahlt worden sind.
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 3 Wx 3/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0512.3WX3.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
§§ 5a Abs. 5 1. Halbsatz, 7 Abs. 2 Satz 2, § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 14. Oktober 2021 - Richter - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000 €.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.