Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-28, 20 U 227/20

20 U 227/20Obergericht28.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 227/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-28

Aktenzeichen: 20 U 227/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0428.20U227.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Mai 2020 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 34 O 44/19 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Tenor unter Ziffer III. 2 a) des angefochtenen Urteils klarstellend wie folgt neu gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind,

a)

der Klägerin zu 1) sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser aus den Handlungen gemäß Ziffer III.1 a) entstanden ist oder künftig noch entstehen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1) zu 40 %, die Beklagte zu 2) zu 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu weiteren 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Kläger aus Ziffer I. des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600.000,- € sowie aus Ziffer II. und Ziffer III. des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 200.000,- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in vorgenannter Höhe leisten. Im Übrigen wird den Beklagten gestattet, die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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