Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-07, I- 2 U 8/18

I- 2 U 8/18Obergericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 2 U 8/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: I- 2 U 8/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0407.I2U8.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Das Versäumnisurteil des Senats vom 03.02.2022 (Az.: I-2 U 8/18) wird aufrechterhalten.

II. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1) und 4) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.