Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-07, 5 U 59/21

5 U 59/21Obergericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 U 59/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 5 U 59/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0407.5U59.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 23.02.2021, Az. 3 O 6/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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