projekte
3 WF 5/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-09, 3 WF 5/22
3 WF 5/22Obergericht09.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-09
Aktenzeichen: 3 WF 5/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0309.3WF5.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde der ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter, Rechtsanwälte A. in B., wird der Gegenstand ihrer anwaltlichen Tätigkeit im ersten Rechtszug auf 4.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.