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3 WF 3/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-07, 3 WF 3/22
3 WF 3/22Obergericht07.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-07
Aktenzeichen: 3 WF 3/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0307.3WF3.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Der Antragstellerin wird auf ihre sofortige Beschwerde unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Kleve vom 01.12.2021 auch insoweit ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. in B-Stadt bewilligt, als sie beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie Trennungsunterhalt zu zahlen für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 in Höhe rückständiger insgesamt 6.155 € und ab Januar 2022 in Höhe monatlicher insgesamt 358 €. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Gebühr gemäß Ziffer 1912 FamGKG-KV wird auf die Hälfte ermäßigt.
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