Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-03, 20 U 86/19

20 U 86/19Obergericht03.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 86/19 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-03

Aktenzeichen: 20 U 86/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0303.20U86.19.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Juli 2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 15 O 436/16 – in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. August 2019 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

  1. Der Klageantrag zu Ziff. 1 ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren, über den mit dem Klageantrag zu Ziff. 1 geltend gemachten Mindestschaden hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der der Klägerin bis einschließlich 31. Dezember 2016 infolge der Vollziehung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 84 O 90/13, 84 O 220/13, 84 O 256/13, 84 O 208/14 und 81 O 82/15 entstanden ist und noch entstehen wird.

  3. Im Übrigen wird die Klage betreffend den Klageantrag zu Ziff. 2 abgewiesen.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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