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3 RBs 16/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-02-03, 3 RBs 16/22
3 RBs 16/22Obergericht03.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 3 RBs 16/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0203.3RBS16.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 20. Oktober 2021 (24 OWi 14/21) wird zugelassen.
Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Ratingen zurückverwiesen.
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