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4 U 303/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-27, 4 U 303/20
4 U 303/20Obergericht27.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 4 U 303/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0127.4U303.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
I.
Der auf den 08.02.2022 bestimmte Termin wird im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen aufgehoben.
II.
Der Senat regt eine vergleichsweise Beendigung des Verfahrens dergestalt an, dass die Beklagte an die Klägerin eine Summe in Höhe von ¾ der Klageforderung nebst entsprechender Zinsen zahlt, die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis ¾ Beklagte - ¼ Klägerin getragen und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden.
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