Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-26, Verg 23/21

Verg 23/21Obergericht26.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 23/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: Verg 23/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0126.VERG23.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 22. April 2021 (VK 54/20) teilweise aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, das Angebot der Antragstellerin wieder in die Wertung einzubeziehen und die Wertung erneut unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin vorzunehmen.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

    1. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die Amtskosten des Verfahrens vor der Vergabekammer fallen der Antragstellerin und dem Antragsgegner je zur Hälfte zur Last, ihre notwendigen Auslagen tragen alle Verfahrensbeteiligten selbst.
    1. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 140.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.