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Kart 9/21 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-26, Kart 9/21 (V)
Kart 9/21 (V)Obergericht26.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: Kart 9/21 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0126.KART9.21V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. August 2021 (Aktenzeichen: B5‑31/21) wird verworfen.
II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdeinstanz zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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