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6 W 1/22 [Kart]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-20, 6 W 1/22 [Kart]
6 W 1/22 [Kart]Obergericht20.01.2022
1. Eine Schiedsgerichtsvereinbarung im Bereich des internationalen Sports, die die Bestimmung und Zusammensetzung der Mitglieder des Schiedsgerichts dem alleinigen freien Ermessen einer Schiedspartei überlässt, ist unwirksam. 2. Der International Paralympics Committee e. V., der nach dem „Ein-Platz-Prinzip“ internationale Sportveranstaltungen organisiert, ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten zu den von ihm organisierten Sportwettbewerben marktbeherrschend. Er hat daher die Vorgaben des § 19 GWB zu beachten.
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 6 W 1/22 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0120.6W1.22KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kartellsenat
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