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5 U 221/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-13, 5 U 221/20
5 U 221/20Obergericht13.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-13
Aktenzeichen: 5 U 221/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0113.5U221.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 25.09.2020, Az. 5 O 50/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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