Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-12, U (Kart) 4/21

U (Kart) 4/21Obergericht12.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 4/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-12

Aktenzeichen: U (Kart) 4/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0112.U.KART4.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2021 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – 37 O 143/19 [Kart] – wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 170.000 Euro festgesetzt.

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