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U (Kart) 4/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-01-12, U (Kart) 4/21
U (Kart) 4/21Obergericht12.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-12
Aktenzeichen: U (Kart) 4/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0112.U.KART4.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Februar 2021 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – 37 O 143/19 [Kart] – wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 170.000 Euro festgesetzt.
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