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22 U 36/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-23, 22 U 36/21
22 U 36/21Obergericht23.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-23
Aktenzeichen: 22 U 36/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1223.22U36.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 18c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 18c O 52/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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