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22 U 31/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-23, 22 U 31/21
22 U 31/21Obergericht23.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-23
Aktenzeichen: 22 U 31/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1223.22U31.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.01.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 18c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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