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3 Kart 181/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-22, 3 Kart 181/20
3 Kart 181/20Obergericht22.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 3 Kart 181/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1222.3KART181.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 06.02.2020, BK8-… wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über die am 30.06.2017 beantragte Genehmigung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, soweit die Bundesnetzagentur die Kosten für die Buchung von Netzreservekapazität der Jahre 2013 bis 2015 nicht anerkannt hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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