Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-14, 23 U 81/21

23 U 81/21Obergericht14.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 81/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-14

Aktenzeichen: 23 U 81/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1214.23U81.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 14e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 03.03.2021 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.365,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20%. Dies gilt nicht für die Kosten der Streithilfe, die zu 80% von der Klägerin und im Übrigen von der Streithelferin selbst zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.