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5 U 29/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-28, 5 U 29/21
5 U 29/21Obergericht28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: 5 U 29/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1028.5U29.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung des klagenden Landes wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt das klagende Land.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem klagenden Land bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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