Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-22, 7 U 139/21

7 U 139/21Obergericht22.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 139/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-22

Aktenzeichen: 7 U 139/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1022.7U139.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12.01.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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