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6 U 418/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-18, 6 U 418/20
6 U 418/20Obergericht18.10.2021
Bei der Festsetzung des Streitwertes für den Rechtsstreit und den Vergleich bleiben in Darlehenswiderrufsfällen bei verbundenen Geschäften (hier: finanzierter PKW-Kauf) die im Wege einer Hilfsaufrechnung und/oder einer Hilfswiderklage von der beklagten Bank verfolgten Ansprüche auf Ersatz des Wertverlustes des PKW wegen wirtschaftlicher Identität unberücksichtigt.
Entscheidungsdatum: 2021-10-18
Aktenzeichen: 6 U 418/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1018.6U418.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Bei der Festsetzung des Streitwertes für den Rechtsstreit und den Vergleich bleiben in Darlehenswiderrufsfällen bei verbundenen Geschäften (hier: finanzierter PKW-Kauf) die im Wege einer Hilfsaufrechnung und/oder einer Hilfswiderklage von der beklagten Bank verfolgten Ansprüche auf Ersatz des Wertverlustes des PKW wegen wirtschaftlicher Identität unberücksichtigt.
Die als Gegenvorstellung auszulegende Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 25.08.2021 gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss vom 05.08.2021 wird zurückgewiesen.
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