Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-11, 10 W 28/21

10 W 28/21Obergericht11.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 28/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-11

Aktenzeichen: 10 W 28/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1011.10W28.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde vom 03.03.2021 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und der Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren der Beschwerdeführer auf 28.980,54 € festgesetzt.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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