Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-10-08, 22 U 66/21

22 U 66/21Obergericht08.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 66/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 22 U 66/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1008.22U66.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.04.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.446,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2019 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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