Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-23, 20 U 73/21

20 U 73/21Obergericht23.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 73/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-23

Aktenzeichen: 20 U 73/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0923.20U73.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 16. April 2021 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az. 38 O 150/20 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I.1. der Beschlussverfügung vom 31. August 2020 dahin abgeändert wird, dass der Unterlassungsanspruch gegenüber der A.- GmbH besteht und mit der weiteren Maßgabe, dass Ziffer I.2. der Beschlussverfügung vom 31. August 2020 dahin abgeändert wird, dass der Unterlassungsanspruch gegenüber der A.1.-GmbH besteht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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