Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-23, 15 U 29/20

15 U 29/20Obergericht23.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 29/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-23

Aktenzeichen: 15 U 29/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0923.15U29.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 2020 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.' III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

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