projekte
24 U 155/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-21, 24 U 155/20
24 U 155/20Obergericht21.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-21
Aktenzeichen: 24 U 155/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0921.24U155.20.00
Dokumenttyp: Teil-Verzichts- und Schlussurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. 01.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg mit Maßgabe des von der Klägerin erklärten Teilverzichts teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin EUR 53.158,19 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus EUR 4,53 seit dem 13. April 2016, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus jeweils EUR 59,90 seit dem 4. September 2014 und seit dem 7. Januar 2015, aus EUR 732,91 seit dem 7. Januar 2015 aus EUR 2.902,54 seit dem 5. Februar 2015, dem 5. März 2015, dem 6. April 2015, dem 6. Mai 2015, dem 4. Juni 2015, dem 4. Juli 2015, dem 5. August 2015, dem 4. September 2015, dem 5. Oktober 2015, dem 5. November 2015, dem 4. Dezember 2015 und seit dem 7. Januar 2016, aus EUR 2.918,51 seit dem 4. Februar 2016 aus jeweils EUR 2.910,51 seit dem 4. März 2016, dem 4. April 2016, dem 5. Mai 2016, dem 6. Juni 2016 und dem 6. Juli 2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.