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12 U 8/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-08-30, 12 U 8/21
12 U 8/21Obergericht30.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-30
Aktenzeichen: 12 U 8/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0830.12U8.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (Az. 6 O 475/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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