Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-08-26, 6 StS 5/20

6 StS 5/20Obergericht26.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 StS 5/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 6 StS 5/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0826.6STS5.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Strafsenat

Tenor

  • 1. Der Angeklagte A. wird wegen Kriegsverbrechens gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Mord in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

  • 2. Der Angeklagte B. wird wegen Beihilfe zum Kriegsverbrechen gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer

Freiheitsstrafe von neun Jahren

verurteilt.

  • 3. Die Festplatte Toshiba USB 3.0 HDD (Seriennummer 20120819006329F,Asservat 7.2.1.4) wird eingezogen.
  • 4. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Strafvorschriften:

Für den Angeklagten A.:

§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 211 Abs. 2 Var. 4, § 25 Abs. 2, § 52 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB.

Für den Angeklagten B.:

§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 211 Abs. 2 Var. 4, §§ 27, 52, § 74 Abs. 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB.

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