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10 U 136/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-08-26, 10 U 136/20
10 U 136/20Obergericht26.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 10 U 136/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0826.10U136.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.07.2020 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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