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2 Ws 96/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-21, 2 Ws 96/21
2 Ws 96/21Obergericht21.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-21
Aktenzeichen: 2 Ws 96/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0721.2WS96.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
2.Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht erfolgt nach dem Vollzug von weiteren drei Monaten Untersuchungshaft.
3.Bis zu diesem Zeitpunkt wird die weitere Haftprüfung dem nach denallgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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