Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-21, 2 Ws 96/21

2 Ws 96/21Obergericht21.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 96/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-21

Aktenzeichen: 2 Ws 96/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0721.2WS96.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Die Untersuchungshaft des Beschuldigten aus dem Haftbefehldes Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 31. Mai 2021 (15 Gs 162/20) dauert fort.

2.Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht erfolgt nach dem Vollzug von weiteren drei Monaten Untersuchungshaft.

3.Bis zu diesem Zeitpunkt wird die weitere Haftprüfung dem nach denallgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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