Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-06, 2 RBs 3/21

2 RBs 3/21Obergericht06.07.2021

Regest

Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RBs 3/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: 2 RBs 3/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0706.2RBS3.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 u. 3 StPO).

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).

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