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2 RBs 3/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-06, 2 RBs 3/21
2 RBs 3/21Obergericht06.07.2021
Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.
Entscheidungsdatum: 2021-07-06
Aktenzeichen: 2 RBs 3/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0706.2RBS3.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 349 Abs. 2 u. 3 StPO).
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).
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