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Verg 43/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-30, Verg 43/20
Verg 43/20Obergericht30.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-30
Aktenzeichen: Verg 43/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0630.VERG43.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. August 2020 (VK 2 – 57/20) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerinnen jeweils zur Hälfte zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 471.041 € festgesetzt.
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