Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-30, Verg 43/20

Verg 43/20Obergericht30.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 43/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-30

Aktenzeichen: Verg 43/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0630.VERG43.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 28. August 2020 (VK 2 – 57/20) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerinnen jeweils zur Hälfte zu tragen.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 471.041 € festgesetzt.

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