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9 U 79/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-28, 9 U 79/20
9 U 79/20Obergericht28.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 9 U 79/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0628.9U79.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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