Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-25, 17 U 20/21

17 U 20/21Obergericht25.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 20/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-25

Aktenzeichen: 17 U 20/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0625.17U20.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. Oktober 2020 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Einzelrichter) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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