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5 U 222/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-24, 5 U 222/19
5 U 222/19Obergericht24.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-24
Aktenzeichen: 5 U 222/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0624.5U222.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.6.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.420,58 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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