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U (Kart) 18/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-23, U (Kart) 18/20
U (Kart) 18/20Obergericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: U (Kart) 18/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0623.U.KART18.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
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