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3 Kart 880/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 3 Kart 880/19
3 Kart 880/19Obergericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 3 Kart 880/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0623.3KART880.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
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