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3 Kart 796/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 3 Kart 796/19
3 Kart 796/19Obergericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 3 Kart 796/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0623.3KART796.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.07.2019, BK9-16/8116, wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit jeweiligen notwendigen außergerichtlichen Kosten tragen die Beschwerdeführerin zu 75 % und die Bundesnetzagentur zu 25 %.
Der Beschwerdewert wird auf …Euro festgesetzt.
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