Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-10, 2 U 19/19

2 U 19/19Obergericht10.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 19/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-10

Aktenzeichen: 2 U 19/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0610.2U19.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Februar 2019 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 100.000,- € festgesetzt.

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