Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-01, 15 U 27/20

15 U 27/20Obergericht01.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 27/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-01

Aktenzeichen: 15 U 27/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0601.15U27.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2020, Az. 4a O 1/19, wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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