Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-19, Verg 13/21

Verg 13/21Obergericht19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 13/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: Verg 13/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0519.VERG13.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. März 2021 – VK 1 – 4/21 – bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Beschluss des Senats vom 31. März 2021 ist gegenstandslos.

Der auf den 26. Mai 2021 anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung wird zunächst aufgehoben. Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen zwei Wochen zu erklären, ob das Verfahren fortgesetzt werden soll und ob in diesem Fall ggf. Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht.

Die Antragsgegnerin wird gebeten, die Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.

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