Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 3 Kart 256/20

3 Kart 256/20Obergericht12.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 256/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 3 Kart 256/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0512.3KART256.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

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